Nochmal Mütterrente

Immer wieder erleben wir in der Beratung, dass nicht allen Müttern der Umfang klar ist. JEDE Mutter – bis auf die Beamtinnen – hat Anspruch und sollte den Anspruch gelten machen. Das gilt insbesondere für nicht gesetzlich rentenversicherte Frauen wie Selbstständige und Freiberufler. Insbesondere Ärztinnen, Anwältinnen und Steuerberaterinnen – auch wenn Sie in ein Versorgeungswerk einzahlen.

Beratung hilft!

Mütterrente – Mütter, die ihre Kinder vor 1992 bekommen haben, erhalten für die Erziehung mehr Rente.

Quelle: Das Rentenpaket – Neue Leistungen bei der Rente – Mütterrente

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert