Privathaftpflicht Witten

Privathaftpflicht

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(gültig für Singles, Jahresbeitrag Familien ab 40,-€) TOP-Extras gegen geringe Zuschläge.

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Folgende wichtige Einschlüssse sind bei uns u.a. möglich

  • Schlüsselverlust
  • deliktunfähige Kinder
  • Forderungsausfalldeckung
  • Öltank bis 30.000l im selbst bewohnten Haus (auch MFH)
  • Haus- und Grundstückshaftpflicht im selbst bewohnten Haus (auch MFH)
  • Diensthaftpflicht
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten
     

Wir prüfen für Sie, ob Sie separate Verträge für diese Risiken einsparen können

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Privathaftpflicht Witten
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Weitere Informationen:

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der
wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den
Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum
oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz
des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
(§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden
anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn
Personen geschädigt werden, können extrem hohe
Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

 

Für wen ist die Versicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig.
 

Was ist versichert?

Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden,
die der Versicherungsnehmer oder eine mitversichertePersoneinem Dritten fahrlässig zugefügt hat.


Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt,
wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit,
werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet
die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Versicherter Personenkreis:
• Versicherungsnehmer
• Ehegatten
• Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
• Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet
sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.
• Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

 

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

• Vorsatz
• Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
• Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
• Geldstrafen und Bußgelder
• Gefälligkeitsschäden
• Nebenberufliche Tätigkeiten und Ausübung eines Ehrenamtes
• Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
• Verlust von Schlüsseln