Corona

Auf welche konkreten Hilfsangebote können Unternehmen ab sofort zählen? Hier die wichtigsten Maßnahmen der Bundesregierung für Soloselbstständige und Kleinstbetriebe.

Am Montagmittag hat die Bundesregierung ein umfangreiches Rettungspaket verabschiedet, mit dem Selbstständige, Unternehmen und Beschäftigte durch die Corona-Krise geholfen werden soll. Im Schnellverfahren sollen noch innerhalb dieser Woche die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat eingeholt werden. Das Kabinett beschloss einen Nachtragshaushalt mit einer Neuverschuldung von rund 156 Milliarden Euro. Hier die relevanten Neuigkeiten für Makler.

Soforthilfe

Soloselbstständige und Kleinstunternehmen, die aufgrund der aktuellen Krise Einbußen verzeichnen, sollen direkte Zuschüsse erhalten. Bei Selbstständigen und Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten handelt es sich um eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für drei Monate, die sie nicht zurückzahlen müssen. Bei Unternehmen mit maximal zehn Mitarbeitern sind Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro geplant.

Insgesamt stellt der Bund bis zu 50 Milliarden Euro für die Maßnahmen zur Verfügung. Im Nachhinein soll geprüft werden, ob die Begünstigten die Hilfen tatsächlich nötig hatten. Ist das nicht der Fall, werden die Zuschüsse möglicherweise in Darlehen umgewandelt. Um die Soforthilfen zu bekommen, müssen Antragsteller nachweisen, dass ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Corona-Krise bedingt sind. Der Schaden darf also erst nach dem 11. März 2020 eingetreten sein. Verteilt werden die Gelder durch die Bundesländer, teils ergänzt durch deren eigene Hilfsprogramme. Zur Antragstellung sollen hier bald weitere Informationen bereitgestellt werden.

Die Zuschüsse sind insbesondere dazu gedacht, Unternehmer bei Miet- und Pachtkosten oder sonstigen Betriebskosten wie Krediten für Betriebsräume oder Leasingraten unter die Arme zu greifen. Sofern der Vermieter der Unternehmensräume die Miete reduziert, darf der nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) betonte in der Pressekonferenz, die Maßnahmen seien nicht dazu gedacht, ausgefallene Umsätze zu ersetzen: „Das kann der Staat nicht leisten“. Ermöglichen wolle man aber die weitere persönliche Lebensführung der Unternehmer und den Erhalt der Betriebe: „Wir möchten nicht, dass Unternehmen aufgrund dieser Krise vom Markt verschwinden.“  Zudem ändern sich die Insolvenzregeln: Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss vorerst keine Insolvenz anmelden.

Grundsicherung

Zusätzliche 3 Milliarden Euro plant die Regierung dafür ein, dass Selbstständige leichter Zugang zur Grundsicherung erhalten. Diese soll Lebensunterhalt und Wohnsituation trotz Verdienstausfall sichern. Wer einen solchen Antrag stellt, muss im kommenden halben Jahr weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch sein Vermögen antasten. Um die Auszahlung zu beschleunigen, werden solche Anträge zunächst vorläufig bewilligt und die Bedürftigkeit erst später überprüft.

Kredite

Um die Liquidität kleiner Betriebe und Selbstständiger zu erhalten, hat die Regierung die Voraussetzungen für KfW-Kredite erheblich gelockert. Die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit seien deutlich reduziert, da Soloselbständige und Kleinstunternehmen diese oft gar nicht mehr erfüllen könnten. Die KfW übernimmt zwischen 80 und 90 Prozent der Haftung für diese Kredite.

Hier gilt nun: Alle Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, können ab sofort einen KfW-Unternehmerkredit beantragen. Für jüngere Betriebe steht der ERP-Gründerkredit der KfW zur Verfügung. Die Höhe der Kredite ist begrenzt auf maximal 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019, das doppelte der Lohnkosten 2019 oder aber den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen.

Für die Kredite werden verschiedene Laufzeiten von bis zu fünf Jahren angeboten. Mit ihnen sollen Investitionen oder laufende Kosten wie Miete und Personalkosten finanziert werden. Das KfW-Sonderprogramm 2020 steht ab sofort Unternehmen zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben. „Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können“, heißt es dazu im Merkblatt der Bank.

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