Denken Sie bitte daran, dass ferngesteuerte motorgetrieben Flugmodelle eine besondere Versicherung benötigen – auch als Kinderspielzeug !
Durch die Gesetzesänderung unterliegt seit 2005 jedes Luftfahrzeug (dazu gehören auch Flugmodelle) einer Versicherungspflicht (§ 102 LuftVZO)! In § 1 Abs. 2 Nr. 9 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Flugmodelle „Luftfahrzeuge“ sind
Konkret bedeutet das also, dass jedes Flugmodell – auch das Kinderspielzeug mit Elektromotor, das Segelflugmodell usw. – der Versicherungspflicht unterliegt. Damit besteht kein Schutz mehr über die normale Privathaftpflichtversicherung (versicherungspflichtige Flugmodelle sind dort ausgeschlossen)!
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