Grobe Fahrlässigkeit darf dem Kunden nciht zum Nachteil ausgelegt werden. Immer mitversichern!

Schutz gegen Einbruch und die richtige Versicherung | Das Erste – beckmann – Sendungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert