Urlaubsreif?

Schon urlaubsreif?

Gut versichert der Sonne entgegen Grauer Himmel, Nieselregen, Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt. Kaum aus dem Urlaub zurückgekehrt und mit dem deutschen Winter konfrontiert, werden viele von uns schon wieder vom Fernweh gepackt. Gedanken an die letzte Reise erwachen und ehe man wieder im Arbeitsalltag angekommen ist, befindet man sich bereits wieder inmitten der Planungen für den nächsten großen Sommerurlaub. So wie Ihnen und uns ergeht es dem Großteil der Deutschen. Neben der gründlichen Auswahl des richtigen Hotels und des Fluges liegt uns selbstverständlich auch Ihr Versicherungsschutz am Herzen liegen. Neben den Reisebüros oder Onlineportalen können Sie den Schutz auch bei uns buchen, wir haben nachfolgend alles Wissenswerte zum Versicherungsschutz im Ausland für Sie zusammengefasst.

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Auslandskrankenversicherung

Die Gesundheit, unser höchstes Gut. Wer bereits einmal während seines wohlverdienten Urlaubs im Ausland auf ärztliche Hilfe angewiesen war, weiß, wie wichtig eine gute Auslandskrankenversicherung ist. Leider hält sich der Irrglaube, dass man bei Auslandsaufenthalten ohnehin durch die gesetzliche Krankenkasse abgesichert sei. Dies ist nur bedingt richtig. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt lediglich einen Teil der Kosten für Schadenfälle, die innerhalb der EU entstehen. Außerhalb dieser Länder besteht oft kein Versicherungsschutz. Weshalb guter Krankenversicherungsschutz im Ausland übrigens auch in einem der Schengener Staaten und auch für Privatversicherte – unerlässlich ist, verdeutlichen die folgenden Beispiele: Behandlungskostenabrechnung im Ausland Während deutsche Krankenkassen Standardsätze für Heilkostenbehandlungen festgesetzt haben, kommt es nicht selten vor, dass dieselben Behandlungen im Ausland um ein vielfaches kostenintensiver sind, beispielsweise im Skiurlaub. Da die Abrechnung nach den deutschen Sätzen erfolgt, können hieraus horrende Summen entstehen, die Sie selbst zu tragen hätten.

Krankentransport

Bei Krankheiten oder Verletzungen im Ausland, die dort nicht angemessen behandelt werden können, erfolgt ein Krankenrücktransport nach Deutschland. Die Kosten dafür werden jedoch weder innerhalb noch außerhalb Europas von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Privat versicherte Kunden sollten prüfen, ob diese im Ausland ausreichend versichert sind. In den meisten Tarifen der PKV haben Versicherte vollen Versicherungsschutz. Manche Tarife enthalten jedoch keinen Krankenrücktransport. Die Auslandskrankenversicherung ist auch dann für privat Versicherte sinnvoll, da die Leistungen nicht auf die Selbstbeteiligung oder die Beitragsrückwerstattung angerechnet werden.

Reiserücktritts-/abbruchversicherung

Es mag zahlreiche unvorhersehbare Gründe geben, weshalb die langersehnte Urlaubsreise nicht angetreten werden kann. Von freudigen Nachrichten wie einer Schwangerschaft bis hin zu weniger positiven wie der Nachprüfung an der Uni, der Verlust des Arbeitsplatzes oder ganz simpel wegen Verspätungen im Nah- und Fernverkehr oder plötzlicher Erkrankung. Neben dem Ärger und Aufwand ist die Stornierung einer Reise in jedem Fall auch immer mit immensen Kosten verbunden. Je später die Reise abgesagt werden muss, desto höher können die Rücktrittskosten ausfallen. Die Reiserücktrittsversicherung bewahrt Sie vor finanziellen Überraschungen. Sicherlich ebenso viele Gründe gibt es für die vorzeitige Beendung einer Urlaubsreise. Erfreulicher Natur dürften auch hier höchstwahrscheinlich die wenigsten davon sein. Sei es durch eine plötzlich eingetretene Krankheit des Reisenden oder durch Krankheit oder dem Tod eines Angehörigen. Die Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten, die Ihnen durch eine vorzeitige oder verspätete Rückreise entstehen. Das können beispielsweise zusätzlich entstandene Hotelkosten, Umbuchungsgebühren oder sonstige Mehrkosten, die durch die Rückreise entstehen, sein. Auch nicht in Anspruch genommene Reisezeit wird erstattet.

Reisegepäckversicherung

Schnell ist die Urlaubsfreude dahin, wenn das Gepäck abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird. Die Reisegepäckversicherung kommt bis zur vereinbarten Höchstgrenze für die durch Verlust, Beschädigung oder Abhandenkommen des Reisegepäcks entstehenden Kosten auf und ersetzt den Zeitwert. Egal, ob das Ge-päck aufgegeben oder mitgeführt wird. Kommt das Gepäck verspätet am Urlaubsort an, erstattet die Reise-gepäckversicherung anteilig die Aufwendungen für Ersatzkäufe.

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