Handy am Steuer, Sekundenschlaf und Co.: Alte Kfz-Tarife und die grobe Fahrlässigkeit

Gerade in Zeiten von Zuschlägen für Fahrer über 70 hält mancher gern an alten Tarifen fest – im Zweifel sind diese natürlich auch günstiger.
Eine Überprüfung bei bestehender Kaskoversicherung kann aber in keinem Fall schaden. Wir überprüfen das gern und beraten Sie zur Umstellung oder eben auch zu Nicht-Umstellung

Einmal kurz aufs Handy geschaut und schon ist es passiert – man fährt über eine rote Ampel und es rumst. Wer wegen solch eines grob fahrlässigen Verhaltens einen Unfall verursacht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Es sei denn, man hat einen Tarif abgeschlossen, bei dem der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

Quelle: Handy am Steuer, Sekundenschlaf und Co.: Alte Kfz-Tarife und die grobe Fahrlässigkeit | Pfefferminzia – Das Multimedium für Versicherungsprofis

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